Verhalten auf dem Übungsplatz
- Vor der erstmaligen Teilnahme am Übungsbetrieb sind der Impfausweis des jeweiligen Hundes sowie eine Kopie der Haftpflichtversicherung vorzulegen.
- Alle Hunde sind auf dem Gelände angeleint zu führen.
- Leine und Halsband müssen voll funktionsfähig sein und dem Hund entsprechen.
- Verletzte oder beeinträchtigte Hunde und Hundeführer nehmen nicht am Ausbildungsbetrieb teil.
- Läufige Hündinnen nehmen nicht am Ausbildungsbetrieb teil.
- Vor und während der Ausbildung wird kein Alkohol konsumiert.
- Der Platz ist sauber zu halten. Kot von Hunden wird vom Hundebesitzer entsprechend entfernt.
- Den Anweisungen der Ausbilder ist Folge zu leisten.
- Zum Parken sind grundsätzlich die umliegenden Parkplätze zu nutzen. Die Zufahrt zum Platz über den angrenzenden Feldweg ist nicht erlaubt.
Ausnahme: Versorgungsfahrzeuge. - Die Hunde sind auf dem Weg zum und vom Hundeplatz an der Leine zu führen.
